ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
Michaela Thailer KG (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kommunikationsdienstleistungen&Netzwerkdienste
im Bereich Telefonie, Voip und/oder IP Gegenstand
Stand: Jänner 2022
Download: AGB_Telefonie_MichaelaThailerKG_V1.0.pdf
1 Definitionen
1.1 MITON
Aus Gründen der Lesbarkeit wird die Firma Michaela Thailer KG im folgenden mit Miton abgekürzt.
1.2 Unternehmer / Verbraucher
Unternehmer bzw Verbraucher werden definiert durch §1 Abs 1 (1) KSchG.
1.3 Carrier
Unternehmen, das Kommunikationsdienstleistungen bzw Netzwerkdienste im Bereich Telefonie, Voice over IP und/oder IP anbietet.
2 Umfang und Geltungsbereich
2.1 Geltung der AGB
Grundlage aller mit Firma Michaela Thailer KG (im folgenden kurz MITON genannt) abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie allfällige Sonderbedingungen der MITON und die in den Leistungsbeschreibungen allenfalls enthaltenen Bestimmungen sowie die Bestimmungen des Einzelvertrages (Anmeldeformulars). MITON schließt Verträge, sofern nicht ausnahmsweise mit Unternehmern ein Einzelvertrag schriftlich abgeschlossen wurde, ausschließlich unter Verwendung der Anmeldeformulare der MITON ab. Soweit nicht anderes vereinbart ist, gelten die Unterlagen in folgender Reihenfolge: Einzelvertrag; Anmeldeformular; Sonderbedingungen; AGB; Leistungsbeschreibung. Bedingungen der Kunden verpflichten MITON selbst dann nicht, wenn MITON diesen nicht widerspricht. Sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn MITON dies schriftlich bestätigt; das Schriftformgebot gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Diese AGB gelten für sämtliche Kundenverträge, somit für alle von MITON erbrachten Dienstleistungen sowie Hard- und Softwarelieferungen, sofern sich aus dem Zweck der Bestimmung nicht eindeutig ein Anwendungsbereich nur für einzelne von MITON erbrachten Dienstleistungen oder Lieferungen ergibt.
Änderungen der AGB, allfälliger Sonderbedingungen und der Leistungsbeschreibung können von MITON vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website https://www.miton.at/agb abrufbar bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Änderungen sind Verbrauchern gegenüber nur zulässig, wenn die Änderung dem Verbraucher zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Sofern die Änderung Kunden nicht ausschließlich begünstigt, wird gem. § 25 Abs 2 TKG 2003 eine Kundmachung der Änderungen mindestens zwei Monate vor der Wirksamkeit der neuen Bestimmungen erfolgen.
In diesem Fall wird MITON Kunden mindestens ein Monat vor Inkrafttreten der Änderung ihren wesentlichen Inhalt zusammengefasst und in geeigneter Form, etwa durch Aufdruck auf einer periodisch erstellten Rechnung, mitteilen. MITON wird Kunden bei dieser Mitteilung gleichzeitig darauf hinweisen, dass sie gem § 25 Abs 3 TKG 2003 berechtigt sind, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen. MITON behält sich das Recht vor, im Fall der Kündigung des Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung zu erklären, am Vertrag zu den bisherigen Bedingungen festhalten zu wollen. In diesem Falle ist die Kündigung des Kunden gegenstandslos. MITON wird den Kunden auch auf diese Möglichkeit zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses zu den bisherigen Bedingungen und die Wirkung, dass die Kündigung des Kunden in diesem Falle gegenstandslos wird, hinweisen.
2.2 Übertragung von Rechten und Pflichten; Verbot des Wiederverkaufs
Ohne die vorherige (und außer bei Verbrauchern schriftliche) Zustimmung sind die Kunden von MITON nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Weiters ist dem Kunden jeglicher Wiederverkauf bzw. die Erbringung von Carrierleistungen unter Nutzung der Dienste von MITON untersagt, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wurde. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass eine entsprechend ungewöhnliche Verkehrsverteilung den Wiederverkauf bzw. die Erbringung von Carrierleistungen indiziert. Im Fall des Zuwiderhandelns gegen dieses Verbot hat MITON das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen und / oder die erbrachten Leistungen zu Preisen nachzuverrechnen, wie sie gegenüber Wiederverkäufern / Carriern verrechnet würden. Das Recht von MITON auf Schadenersatz bzw. sonstige Ansprüche bleibt unberührt. Bei Internetdienstleistungen ist insbesondere zu beachten, dass der Zugang, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde, nur eine Einzelplatznutzung durch den Kunden gestattet (und widrigenfalls eine Nachverrechnung stattfindet). MITON ist berechtigt, sich bei Erfüllung seiner Leistungen auch der Hilfe anderer Unternehmen und Netze zu bedienen. Ferner kann MITON – außer gegenüber Verbrauchern – die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag, ganz oder zum Teil, somit auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen (z.B. hinsichtlich einzelner Elemente der Internetdienstleistungen oder einzelner Elemente der Sprachtelefoniedienstleistungen), auf Dritte übertragen. Der Kunde stimmt diesem Rechtsübergang hiermit vorweg zu und wird von diesem verständigt werden.
3 Rahmenbedingungen für Verträge
3.1 Zustandekommen des Vertrages; Beginn des Fristenlaufs in bestimmten Fällen
Der Vertrag mit MITON über die Telekommunikationsdienstleistungen kommt zustande, sobald der vom Kunden erteilte Auftrag von MITON schriftlich, per Telefax oder per E-Mail angenommen wurde. Gegenüber Verbrauchern iSd § 1 KSchG ist auch eine mündliche Annahme möglich. MITON hat in begründeten Fällen das Recht, den Vertragsabschluss mit dem Kunden abzulehnen, insbesondere wenn der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden oder früheren Vertragsverhältnis im Rückstand ist oder unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen oder der Kunde Telekomleistungen gesetzeswidrig missbraucht hat oder der Verdacht besteht, dass er diese gesetzeswidrig missbrauchen wird. Erfolgt die Annahme durch MITON nicht ausdrücklich, sondern durch Beginn der Leistungserbringung (z.B. Freischaltung) durch MITON ist der Vertrag mit diesem Zeitpunkt zustande gekommen. Für den Beginn des Fristenlaufes bei vereinbarter Mindestvertragsdauer oder für den Zeitraum des Kündigungsverzichts gilt in diesem Fall als Beginn des Fristenlaufs der Monatserste nach Beginn der Leistungserbringung. Die Annahme beantragter Sondertarife (Rabatte) erfolgt erst mit deren Einrichtung und nicht mit der allgemeinen Freischaltung des Kunden.
MITON ist berechtigt,
• in begründeten Fällen die Annahme des Angebots von einer Sicherheitsleistung des Kunden in einer von MITON festzulegenden Form (zB Kaution, Bankgarantie) abhängig zu machen;
• jederzeit die Angaben des Kunden und essen Kreditwürdigkeit durch Einholung von Auskünften von anerkannten Organisationen (Kreditschutzverband, etc) zu überprüfen;
• in begründeten Fällen das Angebot abzulehnen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere dann vor, wenn:
– der Kunde mit Entgeltzahlungen aus einem bestehenden, früheren oder anderem Vertragsverhältnis mit MITON oder einem seiner Partnerunternehmen im Rückstand ist oder war,
– unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Beurteilung seiner Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind,
– aufgrund anderer Umstände begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen,
– der begründete Verdacht besteht, das der Kunde den jeweilgen Anschluss/Dienst missbrauchen wird,
– der Kunde minderjährig ist oder seine Geschäftsfähigkeit aus anderen Gründen beschränkt ist und keine Zustmmungs- bzw. Haftungserklärung des gesetzlichen Vertreters (Vormund, Sachwalter etc) vorliegt.
3.2 Vertragsdauer, Kündigung
Sofern nachstehend nichts Anderes vorgesehen ist, werden alle Dienstleistungsverträge auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von MITON und vom Kunden unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zu jedem Monatsletzten aufgekündigt werden. Maßgeblich ist das Datum des Einlangens; die Kündigung hat schriftlich, per Fax oder Brief, zu erfolgen. Werden Verträge auf bestimmte Zeit abgeschlossen, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden. Verbraucher werden auf ihr Kündigungsrecht und die im Fall der Nichtausübung eintretenden Rechtsfolgen [Vertragsverlängerung] ausdrücklich und rechtzeitig hingewiesen. Verbrauchern steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen worden sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
3.3 Entgelt und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Entgelte sind auf der Website von MITON abrufbar btw werden dem Kunden auf Wunsch
zugesandt. Es wird zwischen monatlichen bzw. jährlichen fixen [z.B. Grundgebühr für Internetzugang, Grundgebühr für den Fernsprechanschluss bzw. Mietleitung, Entgelte für die Nutzung einer Internet- Standleitung, für die Domain-Registrierung und für die allfällige Miete von Endgeräten und Zubehör], variablen [abhängig vom Datentransfervolumen oder Verbindungsdauer] und einmaligen Entgelten [z.B. Einrichtungsund Installationsgebühren für Internetzugang bzw. Mietleitungen und Einrichtungsgebühr für die Domain-Registrierung] unterschieden. Das Verhältnis zwischen diesen Entgelten ist je nach Produkt verschieden, wobei die jeweiligen Entgeltbestimmungen maßgeblich sind. Die fixen Entgelte werden jeweils zum Ersten des Monats im Vorhinein, die variablen Entgelte jeweils zum Ersten des Folgemonats für den laufenden Kalendermonat abgerechnet, sofern es sich aus den AGB nicht anderes ergibt bzw. nicht anders [bei Unternehmen: schriftlich] vereinbart ist. Die Verpflichtung des Kunden zur Vorauszahlung wird dadurch nicht berührt.
Bei Zahlscheinzahlung kann MITON dem Kunden ein angemessenes Bearbeitungsentgelt von zumindest EUR 2,- zzgl USt pro Rechnung (bei Teilzahlungen pro Zahlungsvorgang) verrechnen. Die Mehrwertsteuer ist gegenüber Unternehmern in den Preisen nicht enthalten; sie wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils bei Leistung geltenden Höhe zusätzlich und gesondert in Rechnung gestellt. Zur Ermittlung der in Anspruch genommenen Leistung gelten die Messungen von MITON. Angaben über Verrechnungsmodelle sind gesonderten Dokumenten zu entnehmen.
Alle vorgeschriebenen Zahlungen sind ohne Abzug 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wenn das vereinbarte Entgelt trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen auf dem in der Rechnung angegebenen Konto nicht einlangt, kann MITON seine eigene Leistung zurückhalten und insbesondere den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Bei Zahlungsverzug ist MITON berechtigt, 6% über dem Diskontzinssatz, verlautbart von der österreichischen Nationalbank, an Verzugszinsen zu verrechnen. Der Kunde ist verpflichtet, alle durch ihn veranlassten außergerichtlichen Interventionskosten, berechnet nach dem RATG insbesondere die Kosten anwaltlicher Betreibungsmaßnahmen sowie Kosten einer erforderlichen Exszindierung, zu bezahlen. soweit diese Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung der Forderung notwendig sind.
Jeglicher Rechtserwerb des Kunden ist aufschiebend mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedingt. Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von MITON.
Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Aufrechnungen gegen Forderungen von MITON sind nicht zulässig. Der Kunde, der nicht Verbraucher im Sinn des KSchG ist, ist auch nicht berechtigt, seine Leistungen wegen Leistungsstörungen zurückzuhalten. Verbrauchern ist eine Aufrechnung möglich, sofern entweder MITON zahlungsunfähig ist oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, bzw. die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, bzw. von MITON anerkannt worden ist.
Die angegebenen laufenden Entgelte sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex 2005 oder eines an seine Stelle tretenden Richtwertes.
Als Bezugsgröße für Anpassungen dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 5 % bleiben unberücksichtigt. Diese Schwankungsbreite ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraumes gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraumes zu bilden hat. Alle Veränderungsraten sind auf eine gerundete Dezimalstelle zu berechnen.”
Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von MITON zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird – außer bei Verbrauchern – ausgeschlossen.
Lässt der Kunde ein bestelltes System trotz Nachfristsetzung nicht installieren, liegt Annahmeverzug vor. MITON ist berechtigt, ab dem Zeitpunkt der dem Kunden mitgeteilten Installationsbereitschaft vom Kunden das vereinbarte Entgelt und den Ersatz der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.
3.4 Einwendungen gegen die Rechnung, Streitbeilegung
Einwendungen gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden schriftlich innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls gilt die Forderung als anerkannt. Sollten sich nach einer Prüfung durch MITON die Einwendungen des Kunden aus Sicht von MITON als unberechtigt erweisen, hat der Kunde binnen 1 Monat ab Zugang der Stellungnahme von MITON bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen das Schlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde [Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH] einzuleiten und binnen eines weiteren Monats nach ergebnislosem Abschluss des Schlichtungsverfahrens den Rechtsweg zu beschreiten.
Wünscht der Kunde kein Schlichtungsverfahren, hat er binnen drei Monaten ab Zugang der Stellungnahme von MITON, bei sonstigem Verlust des Rechtes auf Geltendmachung von Einwendungen, den Rechtsweg zu beschreiten. MITON wird Verbraucher auf alle in diesem Absatz genannten Fristen und die bei deren Nichteinhaltung eintretenden Rechtsfolgen hinweisen. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages. Wird jedoch die zuständige Regulierungsbehörde [Rundfunk- und Telekom-Regulierungs GmbH] zur Streitschlichtung angerufen, wird dadurch die Fälligkeit der strittigen Entgelte bis zur Streitbeilegung hinausgeschoben. Ein Betrag, der dem Durchschnitt der letzten drei unbestrittenen Rechnungsbeträge entspricht, ist aber auch diesfalls sofort fällig.
Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, hat der Kunde ein Entgelt zu entrichten, welches dem Durchschnitt der letzten drei Rechnungsbeträge bzw, falls die Geschäftsbeziehung noch nicht drei Monate gedauert hat, dem letzten Rechnungsbetrag entspricht.
Diese Bestimmung gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
3.5 Gründe für Vertragsauflösung
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch MITON. MITON ist daher entsprechend den Bestimmungen des § 70 TKG 2003 bei Zahlungsverzug, nach erfolgloser Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege, unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Dienstunterbrechung oder Vertragsauflösung nach seinem Ermessen zur Dienstunterbrechung oder zur Auflösung des Dauerschuldverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt.
Als wichtiger Grund für die Vertragsauflösung gelten neben dem Zahlungsverzug die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Kunden oder die Abweisung eines solchen mangels kostendeckenden Vermögens; die Beantragung eines außergerichtlichen Ausgleichsversuches; die Anhängigkeit von zumindest zwei Exekutionsverfahren von Gläubigern des Kunden; die Einleitung eines Liquidationsverfahrens oder der Verdacht des Missbrauchs des Kommunikationsdienstes; beim Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Bestimmungen; weiters auch, wenn der Kunde Einzelplatzaccounts mehrfach nutzt oder nutzen lässt; wenn er einen überproportionalen Datentransfer verursacht; wenn er gegen die “Netiquette” und die allgemein akzeptierten Standards der Netzbenutzung verstößt; bei Spamming oder bei Nutzung unsicherer technischer Einrichtungen. MITON kann nach eigenem Ermessen nicht nur mit Vertragsauflösung, sondern stattdessen auch mit Diensteunterbrechung vorgehen. MITON ist weiters bei Verdacht von Verstößen nicht nur zur gänzlichen, sondern auch zur bloß teilweisen Sperre berechtigt. Insbesondere kann MITON bei Rechtsverletzungen die auf gehosteten Websites gespeicherte Information entfernen oder den Zugang zu ihr sperren. MITON wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden. MITON wird den Kunden über die getroffenen Maßnahmen und über deren Grund unverzüglich informieren. Das Recht auf außerordentliche Vertragsauflösung durch MITON aus wichtigem Grund bleibt jedenfalls unberührt.
MITON wird die Leistungen im Fall einer begründeten Unterbrechung wieder erbringen, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Kunde die Kosten der Sperre und der Wiedereinschaltung ersetzt hat. Die Unterbrechung der Leistungserbringung befreit den Kunden nicht von seiner Entgeltszahlungspflicht.
Im Falle eines Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen unbeschadet der Schadenersatzansprüche von MITON vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht übernommen wurde, sowie für von MITON erbrachte Vorbereitungshandlungen.
Werden nach Ende des Vertrages weitere Leistungen erbracht oder in Anspruch genommen, und tritt dadurch auf Seiten des Kunden eine Bereicherung ein, etwa weil er sich die Gebühren der anderen Anbieter erspart hat, hat er diese nach den üblichen Sätzen zu vergüten.
4 Vertragsleistungen
4.1 Allgemein
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den [allfälligen] sich darauf beziehenden [bei Unternehmern schriftlichen] Vereinbarungen der Vertragsparteien.
Die vereinbarten Preise unterliegen einer jährlichen Indexanpassung auf der Basis des Verbraucherpreisindex 2005 oder eines nachfolgend an seine Stelle tretenden Index. Als Bezugsgröße dient die Indexzahl, die von der Statistik Austria für den Monat Juni 2006 verlautbart wurde. MITON ist berechtigt, wenn die Indexschwankung 3 % übersteigt, die Wertanpassung zum 1. Jänner des Folgejahres durchzuführen. Im Fall der Preisanpassung gilt der Wert, aufgrund dessen angepasst wurde, als neue Bezugsgröße für zukünftige Änderungen. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Indexanpassungen der Entgelte berechtigten den Kunden nicht zur außerordentlichen Kündigung.
4.2 Pflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt MITON bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang und stellt die erforderliche Infrastruktur wie Hard- und Softwarekonfiguration, behördliche Genehmigungen, notwendige Stromanschlüsse sowie geeignete Ansprechpartner zur Verfügung; er gewährt MITON einen technisch leichten Zugang zur Hard- und Software. Für die Kommunikation zwischen Kunden und MITON ist, soweit möglich, das Miton Support Ticketsystem oder E-Mail zu verwenden.
Der Kunde trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Soft- und Hardware ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Der Kunde wird insbesondere täglich Datensicherungen durchführen, wenn das die Aktualität seiner Daten erfordert.
Der Kunde wird seinen Zugang zu(m) Kundenportal(en) von MITON und die damit verbundenen Dienstleistungen nicht an Dritte weitergeben. Alle von MITON vergebenen Passwörter sind geheim zu halten bzw. ist unverzüglich eine Änderung zu beantragen, falls die Vermutung besteht, dass Unberechtigte davon Kenntnis erlangt haben. Für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunden oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zuganges durch Dritte muss MITON sofort gemeldet werden. Im einmaligen Wartungsfall hat der Kunde die Passwörter, die er MITON zur Verfügung gestellt hat, nach Abschluss der Wartungstätigkeiten sofort zu ändern.
Dem Kunden ist es untersagt, Mitarbeiter von MITON abzuwerben. Der Kunde hat MITON unverzüglich von allen Umständen schriftlich zu verständigen, welche die für den Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Voraussetzungen beeinträchtigen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, in die Hard- und Software von MITON einzugreifen. Alle daraus resultierenden Nachteile, insbesondere Instandhaltungs- oder Reparaturkosten, gehen zu Lasten des Kunden, der auch ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass im Falle eines solchen Eingriffes Versicherungsschutz verloren gehen kann. Der Kunde ist verpflichtet und wird diesbezüglich auch seine Mitarbeiter verpflichten, die ihm von MITON überlassenen vertraulichen Informationen auch nach Beendigung des Vertrages geheim zu halten.
4.3 Telekommunikationsdienstleistungen
Die Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erfolgt, sofern im jeweiligen Auftragsformular oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von vier Wochen nach Vertragsannahme durch MITON bzw. vier Wochen nach dem Zeitpunkt, wo der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen geschaffen hat [kurz “Bereitstellungstermin”]. Wird der Bereitstellungstermin aus Gründen, die von MITON zu vertreten sind, nicht eingehalten, verpflichtet sich MITON, dem Kunden eine Gutschrift in der Höhe von EUR 10,– exkl. USt pro Woche der Überschreitung des Bereitstellungstermins zu gewähren, wenn der Bereitstellungstermin um mehr als sechs Wochen überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermines auf Verzögerungen bei Leistungen durch Dritte, die nicht Erfüllungsgehilfen der MITON sind, zurückzuführen ist. Der Betrag kann durch entsprechende Vertragsklauseln modifiziert werden. Jedenfalls ist darüber hinausgehender Schadenersatz ausgeschlossen, bei Verbrauchern jedoch nur bei leichter Fahrlässigkeit und nicht bei Personenschäden. MITON trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw. Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung.
4.4 Wartungsverträge mit garantierten Reaktionszeiten
Wartungsleistungen werden nur erbracht, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Reaktionszeit ist der Zeitraum von Verständigung der MITON bis zur Antwort eines Technikers und Einleitung einer im Interesse des Kunden gelegenen, auf die umgehende Fehlerbehebung abzielenden Aktion. Für die Verständigung zulässig sind, sofern nicht anders vereinbart, schriftliche Kommunikationsformen – in der Regel E-Mail. Werden ausnahmsweise oder öfters Störungs- bzw sonstige Meldungen telefonisch akzeptiert, ergibt sich daraus kein Gewohnheitsrecht.
4.5 Bestimmungen für Internetzugänge
Erbringt MITON Internet-Dienstleistungen über DSL-Zugänge des Kunden, so gelten zwischen dem Kunden und MITON ausschließlich die AGB von MITON. Störungen, Mängel und Schäden, die beim Kunden auftreten, sind in jedem Fall, also auch dann, wenn der Kunde die Schäden bei der Zugangsleitung vermutet, MITON zu melden. Die Zuordnung und Behebung des Schadens erfolgt in Kooperation mit dem jeweiligen Anbieter der Trägerdienstleistung, sofern dies nicht MITON selbst ist. Wenn Inhalt des Vertrags ausschließlich Zugang zum Internet über die Trägerdienstleistung eines Dritten ist, führt die Beendigung eines etwaigen Vertragsverhältnisses zwischen dem Dritten und dem Kunden – unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen und -termine – zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und MITON. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zu MITON auf, zB um zu einem anderen Provider zu wechseln, so ist der Kunde verpflichtet, dies innerhalb der in den jeweiligen Verträgen vereinbarten Kündigungsfristen und zu den vereinbarten Kündigungsterminen sowohl MITON, als auch dem Anbieter der Trägerdienstleistung mitzuteilen.
Bei Wholesale DSL Leitungen kann und wird im Vorfeld keine verbindliche Zusage über die Realisierbarkeit gemacht werden. Selbst wenn an der Anschlussadresse des Kunden eine TASL der Telekom Austria besteht, kann die tatsächliche Zuführung zum Wählamt der Telekom Austria (z.B. wegen Leitungsmangel) nicht garantiert werden, sodass auch in diesem Fall die Neuherstellung der Leitung und somit die Dienstleistung durch MITON unmöglich sein kann.
4.6 Bestimmungen für zur Verfügung gestellter Hard- und Software
MITON kann bei zur Verfügung gesteller Hard- oder Software diese Systeme nach dem jeweiligen Stand der Technik ändern, sofern der wesentliche Inhalt der Leistungsmerkmale unberührt bleibt und die Änderungen eine vergleichbare Funktionalität bieten. Mit der Anlieferung des Systems und des sonstigen Materials geht die Gefahr für Verlust und Beschädigung auf den Kunden über. Der Kunde haftet bis zur Höhe des Neuwerts für Verluste oder Schäden, und zwar ohne Rücksicht auf die Ursache, also auch bei höherer Gewalt, es sei denn, die Beschädigung oder der Verlust wurden von MITON oder deren Beauftragten verschuldet, wofür der Kunde beweispflichtig ist. Der Bestand des Dienstleistungsvertrages und die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgeltes werden durch Schadensfälle nicht berührt. Die Kosten der Behebung von Schäden oder von MITON beigestellten Ersatzeinrichtungen gehen, sofern nicht anders vereinbart, zu Lasten des Kunden.
Von MITON zur Verfügung gestellte Hardware oder sonstiges Equipment bleibt – wenn mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – im Eigentum von MITON und ist bei Beendigung des Vertrages oder einzelner Zusatzdienste an MITON zu retournieren. Die dafür erlegte Kaution wird unverzinst nach festgestellter mängelfreier Rückgabe sämtlicher Hardware bzw. sonstigen Equipments refundiert. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Retournierung der zur Verfügung gestellten Geräte binnen einer Woche nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht nach, so ist er gegenüber Equipment zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe von Euro 500,00 pro Gerät verpflichtet. Werden die Geräte nicht binnen 3 Jahren ab Vertragsbeendigung zurückgegeben, erklärt der Kunde seinen Verzicht auf die erlegte Kaution. Der Kunde wird auf den Beginn der Frist sowie auf die Rechtsfolgen hingewiesen.
4.7 Bestimmungen für Firewalls, Antispam- und Backup-Systeme
Bei Firewalls, die von MITON aufgestellt, betrieben oder überprüft werden, geht MITON mit der Sorgfalt eines ordentlichen Providers und dem allgemeinen Stand der Technik vor, weist den Kunden aber darauf hin, dass absolute Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Firewall-Systemen nicht gegeben ist. Für Firewall-Systeme wird somit keine Garantie abgegeben, sondern es wird für Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen, dass die von MITON aufgestellten, betriebenen oder überprüften Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt werden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Organen, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen von MITON gehaftet. Das selbe gilt für Antispam-Systeme; Da es technisch keine 100%-igen Lösungen gibt, werden diese nach bestem Gewissen und Stand der Technik konstruiert – für suboptimale Funktionsweise wird allerdings keine Haftung übernommen. Das gilt insbesondere für:
• die Zustellung von unerwünschten Nachrichten (SPAM), die die jeweiligen Filter umgangen haben,
• die Nichtzustellung von erwünschten Nachrichten (false Positives)
Bei Backup-Diensten wird lediglich der dafür nötige Speicherplatz für den Kunden reserviert; Weder für die langzeitige Sicherheit, noch für die Integrität der Daten wird in diesem fall – sofern nicht anders angegeben – gehaftet. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um optionale Zusatzprodukte handelt, etwa bei Server- Housing oder Zugangsdienstleistungen. Ebenfalls ausgeschlossen wird eine Haftung im Falle höherer Gewalt, etwa bei Naturkatastrophen.
Bei Produkten bzw Diensten, die Daten auf Anlagen der MITON ablegen – etwa E-Mail – wird nicht für die Sicherheit bzw Integrität dieser gewährleistet. Der Kunde ist verpflichtet, selbst Sicherungen dieser Daten anzulegen, sofern diese für ihn von Wert sind. MITON ist verpflichtet, ebendies dem Kunden technisch zu ermöglichen. MITON ist nicht verpflichtet, über das Vertragsverhältnis hinaus Daten des Kundens zu speichern.
5 Gewährleistung und Schadenersatz
5.1 Allgemein
Sofern in diesen AGB oder in den Einzelverträgen nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Gewährleistungs- und Schadenersatzrechtes, wenn die vertraglich vereinbarte Dienstequalität nicht eingehalten wird. MITON trägt dafür Sorge, dass die vereinbarte Dienstequalität gewährleistet wird. Die Entschädigung bzw Erstattung bei Nichteinhaltung der Dienstequalität richtet sich nach den Haftungsbestimmungen dieser Vereinbarung.
Der Kunde hat sich vor dem Vertragsabschluss über die Funktionsweisen der Leistungen von MITON ein hinreichendes Bild verschafft und bestätigt, den Leistungsumfang im Detail zu kennen. Vorgaben des Kunden bedürfen der Schriftform.
5.2 Ausgeschlossene Mängel
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die
• aus nicht von MITON bewirkter Anordnung und Montage entstehen. Dies gilt nicht, sofern die Selbstmontage durch den Kunden oder Dritte vereinbart war und fachmännisch erfolgte oder im Fall von zulässigen und fachmännisch erfolgten Ersatzvornahmen durch den Kunden oder Dritte, weil MITON trotz Anzeige des Mangels seiner Verbesserungspflicht nicht binnen angemessener Frist nachgekommen ist.
• aufgrund ungenügender Einrichtung entstehen. • aufgrund der Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen entstehen.
• aufgrund einer Überbeanspruchung über die von MITON angegebenen Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf von Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. MITON haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, außer ein Mangel war bereits bei Übergabe vorhanden.
MITON ist nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt, auf rechtswidrige Art und Weise an Daten des Kunden heranzukommen und sie weiter zu verwenden, sodass die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber MITON aus einem derartigen Zusammenhang einvernehmlich ausgeschlossen wird.
Falls der Kunde mit Zustimmung von MITON Fremdprodukte an das System anschließt, übernimmt MITON keine Gewähr für den einwandfreien Betrieb. Die Instandhaltung der Fremdprodukte hat der Kunde sicherzustellen. Beeinflussen sie die Funktion des Systems, ist MITON zu ihrer Abschaltung berechtigt.
Keine Gewährleistung wird übernommen, dass die überlassene Software mit anderen Programmen oder der Hardware des Auftraggebers zusammenarbeitet bzw. allen Anforderungen des Kunden entspricht, sofern dies nicht ausdrücklich zugestanden wurde und für Software, die als “Public Domain”, “Free”- “Demo”- oder “Shareware” klassifiziert ist.
5.3 Gewährleistungserfüllung
Sollte im Sinne obiger Regelung oder aus gesetzlichen Gründen eine Gewährleistungspflicht von MITON bestehen, so
• erfüllt MITON eine derartige Verpflichtung sofern möglich im Wege der Fernwartung.
• beschränkt sich die Gewährleistungspflicht von MITON auf Mängel, welche reproduzierbar sind, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
Der Kunde wird die gelieferte Hard- und Software unverzüglich nach Übernahme gegebenenfalls unter Beiziehung von Fachleuten untersuchen. Werden allfällige Mängel nicht binnen 3 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich gerügt, so entfallen alle, auf den Mangel gründbaren Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche. Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
Die Haftung von Organen, Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen von MITON für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen bei Personenschäden) wird ausgeschlossen.
Die Haftung ist insgesamt betragsmäßig beschränkt, sowohl mit dem halben Jahresentgelt für den ein Dauerschuldverhältnis darstellenden Vertrag oder mit dem entrichteten Kaufpreis oder Werklohn. Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
5.4 Ausgeschlossene Schadenersatzfälle
Für folgende Schäden wird jeder Schadenersatz ausgeschlossen:
• Verlust von Goodwill u. Geschäftsbeziehung
• Datenverlust, sofern nicht ausdrücklich die Datensicherung Inhalt der vereinbarten Leistung ist.
• Verzögerungsschäden
• Produktionsausfall und entgangener Gewinn
• Vermögensschäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter, Schäden, die aus dem Mangel der behördlichen Bewilligung oder aus dem Mangel privatrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter resultieren.
• Schäden, die daraus resultieren, dass die vom Kunden gewählte Systemkombination seinen Erfordernissen nicht entspricht oder die beabsichtigten Ergebnisse nicht liefert.
Dieser Absatz gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
5.5 Entstörung
Störungen der Telekommunikationsdienstleistungen, welche von MITON zu verantworten sind, werden spätestens innerhalb von zwei Wochen behoben. Bei Überschreitung dieser Frist gilt …… FIXME
Der Kunde hat MITON bei der Lokalisierung des Störungs- und Fehlerortes im Rahmen seiner Möglichkeiten zu unterstützen und MITON oder von ihm beauftragten Dritten jederzeit zur Ermöglichung der Störungsbehebung den nötigen Zutritt zu gewähren. Wird MITON bzw. von ihm beauftragte Dritte zu einer Störungsbehebung gerufen und wird festgestellt, dass keine Störung bei der Bereitstellung der vertraglich vereinbarten Dienste vorliegt bzw. die Störung vom Kunden zu vertreten ist, hat der Kunde dem MITON jeden ihm dadurch entstandenen Aufwand zu ersetzen.
6 Datenschutz/öffentliche Rechtsvorschriften
6.1 Kommunikationsgeheimnis und Geheimhaltungspflicht
MITON und seine Mitarbeiter unterliegen dem Kommunikationsgeheimnis gem. § 93 TKG 2003 2003 und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes; dies auch nach dem Ende der Tätigkeit, welche die Geheimhaltungspflicht begründet hat. Persönliche Daten und Daten der Benutzer (Inanspruchnehmer der Dienste) werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht, ebenso erfolglose Verbindungsversuche.
Der Kunde kann der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen. Dies steht einer technischen Speicherung oder dem Zugang nicht entgegen, wenn der alleinige Zweck die Durchführung oder Erleichterung der Übertragung einer Nachricht über das Kommunikationsnetz von MITON ist, oder um einem Kunden den von ihm bestellten Dienst zur Verfügung zu stellen. Routing- und Domaininformationen müssen dementsprechend weitergegeben werden.
6.2 Information gem. § 96 Abs 3 TKG 2003 betreffend der verarbeiteten Daten, Stammdaten
Auf Grundlage des Datenschutzgesetzes und des TKG 2003 verpflichten sich die Vertragspartner, Stammdaten nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu speichern, zu verarbeiten und weiterzugeben. Solche Zwecke sind: Abschluss, Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, Verrechnung der Entgelte, Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen, Erteilung von Auskünften an Notrufträger gem. § 98 TKG 2003. Soweit MITON gemäß TKG 2003 in der jeweils geltenden Fassung zur Weitergabe verpflichtet ist, wird MITON dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
MITON wird aufgrund § 92 Abs 3 Z 3 und § 97 (1) TKG 2003 ermächtigt, folgende personenbezogene Stammdaten des Kunden und Teilnehmers zu ermitteln und verarbeiten: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformation, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses.
Stammdaten werden gem. § 97 Abs 2 TKG 2003 vom MITON spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Kunden gelöscht, außer diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen.
6.3 Verkehrsdaten
MITON wird Zugangsdaten und andere personenbezogene Verkehrsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten oder aus technischen Gründen sowie zur Überprüfung der Funktionsfähigkeiten von Diensten und Einrichtungen erforderlich sind, insbesondere Quell- und Ziel-Adressen sowie sämtliche andere Logfiles aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 99 (2) TKG 2003 bis zum Ablauf jener Frist speichern, innerhalb derer die Rechnung rechtlich angefochten werden kann oder der Anspruch auf Zahlung geltend gemacht werden kann bzw solange dies aus den genannten technischen Gründen bzw zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit erforderlich ist. Im Streitfall wird MITON diese Daten der entscheidenden Einrichtung zur Verfügung stellen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung wird MITON die Daten nicht löschen. Ansonsten wird MITON Verkehrsdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich löschen oder anonymisieren.
Eine Auswertung eines Teilnehmeranschlusses über die Zwecke der Verrechnung hinaus nach den von diesem Anschluss aus angerufenen Teilnehmernummern und/oder Internet-Adressen wird MITON, außer in den gesetzlich besonders geregelten Fällen, nicht vornehmen.
6.4 Inhaltsdaten
Inhaltsdaten werden von MITON nicht gespeichert. Sofern aus technischen Gründen eine kurzfristige Speicherung nötig ist, wird MITON gespeicherte Daten nach Wegfall dieser Gründe unverzüglich löschen. Ist die Speicherung von Inhalten Dienstemerkmal, wird MITON die Daten unmittelbar nach Erbringung des Dienstes löschen. MITON ist weder verpflichtet noch berechtigt, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzte Zeit zu speichern.
6.5 Datenübermittlung bei Kreditkartenzahlung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung dazu, dass im Falle der von ihm gewünschten Zahlung durch Kreditkarte sämtliche Abrechnungsdaten in der zur Abrechnung notwendigen Form an das jeweilige Kreditkarteninstitut übermittelt werden dürfen.
6.6 Aufnahme in das Teilnehmerverzeichnis
Gemäß § 103 TKG 2003 kann MITON ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Adresse, E-Mail Adresse und Internet-Adresse sowie auf Wunsch des Teilnehmers mit der Berufsbezeichnung erstellen. MITON ist zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses nicht verpflichtet. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Teilnehmers hat diese Eintragung ganz oder teilweise zu unterbleiben. Die genannten Daten werden nur für Zwecke der Benützung des öffentlichen Telefondienstes verwendet und ausgewertet. Eine Einteilung von Teilnehmern nach Kategorien zur Erstellung und Herausgabe von Teilnehmerverzeichnissen ist gem. § 103 Abs 1 TKG 2003 zulässig, ansonsten wird MITON keine elektronischen Profile der Kunden erstellen.
6.7 Verwendung von Daten für Vermarktungszwecke, Einverständnis zum Erhalt von E-Mail-Werbung
Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche Zustimmung dazu, dass Verkehrsdaten zum Zwecke der Vermarktung von Telekommunikationsdiensten der MITON, insbesondere zur Weiterentwicklung, Bedarfsanalyse, Planung des Netzausbaues und der Verbesserung von Lösungsvorschlägen und Angeboten von Telekommunikationsdiensten der MITON verwendet werden dürfen, sowie zur Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen verwendet werden dürfen. Der Kunde ist weiters bis auf Widerruf einverstanden, dass er über E-Mail Werbung und Informationen über Produkte und Services von MITON erhält. Dabei bleiben die Daten des Kunden einschließlich seines Namens und seiner E-Mail-Adresse ausschließlich bei MITON. Der Kunde kann diese Einverständniserklärung jederzeit widerrufen. MITON wird dem Kunden in jeder Werbe- E-Mail die Möglichkeit einräumen, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
6.8 Überwachung des Fernmeldeverkehrs
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass MITON gem. § 94 TKG 2003 verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass MITON gem. § 106 TKG 2003 zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet werden kann. Handlungen des MITON aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetz (ECG) zur Kenntnis, wonach MITON unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden zu erteilen. MITON wird bestrebt sein, die von der ISPA (Verein Internet Service Providers Austria) entwickelten “Allgemeinen Regeln zur Haftung und Auskunftspflicht des Internet Service Providers”, abrufbar unter www.ispa.at, zu beachten und ihnen zu entsprechen.
6.9 Datensicherheit bei Diebstahl o.Ä.
MITON wird alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei MITON gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet MITON dem Kunden gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Für Verbrauchergeschäfte gilt: die Haftung von MITON ist ausgeschlossen, wenn MITON oder eine Person, für welche MITON einzustehen hat, Sachschäden bloß leicht fahrlässig verschuldet hat.
6.10 Österreichische Rechtsordnung
Der Kunde unterliegt – auch im internationalen Datenverkehr – der österreichischen Rechtsordnung. Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist. Verstößt der Kunde gegen solche Gesetze, ist er verpflichtet, MITON für jeden daraus drohenden oder eingetretenen Schaden vollkommen schad- und klaglos zu halten, das umfasst ebenso alle Kosten der Rechtsverteidigung und -verfolgung. MITON behält sich das Recht vor, einzelne öffentlich zugängliche Angebote zu sperren, wenn dies Rechtsvorschriften erfordern. Der Kunde verpflichtet sich, MITON von jedem Schaden freizuhalten, der durch die von ihm in Verkehr gebrachten Nachrichten und Daten entsteht, insbesondere von Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB) oder Beleidigung (§ 115 StGB), in Verfahren nach dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz.
7 Software/Urheberrechte/Domainnamen
7.1 Software
Der Kunde hat sich um die Übereinstimmung von Softwareabläufen mit gesetzlichen oder betrieblichen Bestimmungen selbst zu kümmern. Der Kunde hat weiters Fehler an der Software unverzüglich MITON schriftlich zu melden und sämtliche zur Beseitigung erforderlichen Informationen mitzuteilen. Allfällige Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen, welche von den Urhebern anderer Software, die von MITON zur Erbringung der Leistungen verwendet wird, angegebenen sind, sind zu beachten. Bei Verwendung lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Lizenzbestimmungen einzuhalten. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte zu unterlassen. Jedenfalls hält der Kunde MITON vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen schad- und klaglos.
Bei von MITON erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Kunden gegengezeichnete Leistungsbeschreibung bestimmt. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
7.2 Schutzrechte Dritter
Wird die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch Software geltend gemacht oder ist damit nach Auffassung von MITON wahrscheinlich zu rechnen, kann MITON im eigenen Ermessen entweder
• dem Kunden unentgeltlich das weitere Nutzungsrecht an der Software verschaffen oder
• die Software unentgeltlich in der Weise ersetzen oder ändern, dass Schutzrechte Dritter nicht mehr verletzt werden und dennoch die Funktionalität im Wesentlichen erhalten bleibt oder
• wenn keine der vorstehenden Alternativen in wirtschaftlich zumutbarer Weise realisiert werden kann, die Lizenz beenden und dem Kunden die Erwerbskosten für die Software abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung für die tatsächlich erfolgte Nutzung zurückerstatten.
MITON haftet nicht für die Verletzung von Schutzrechten, die
• auf nach Übergabe an den Kunden erfolgte Veränderungen der Software zurückzuführen sind, die nicht von MITON schriftlich autorisiert sind, oder
• auf der Benutzung der Software oder Teilen davon in Verbindung mit anderen Produkten, Prozessen oder Materialien beruht oder
• darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde beanstandete Verletzungshandlungen fortsetzt, nachdem er darüber unterrichtet worden ist, oder ihm Änderungen mitgeteilt worden sind, welche die behauptete Verletzung verhindert hätten oder
• auf der Benutzung der Software durch den Kunden in Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung beruht. In diesen Fällen hat der Kunde MITON völlig schad- und klaglos zu halten.
7.3 Domainnamen
MITON ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in kennzeichnungsrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde wird die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen beachten und insbesondere niemanden in seinen Rechten verletzen und MITON diesbezüglich schad- und klaglos halten.
8 Ergänzende Bestimmungen für Verbraucher
8.1 Rücktrittsrecht
Hat ein Verbraucher seine bei Abschluss eines Verbrauchergeschäftes gerichtete Vertragserklärung nicht in den vom MITON für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben und die geschäftliche Verbindung mit MITON nicht selbst angebahnt und sind dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen Kunde und MITON vorausgegangen, so ist er gemäß KSchG §3 berechtigt, vom Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurückzutreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist beginnt frühestens ab Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß KSchG § 5f bei Verträgen über
• Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (KSchG § 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird. • Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt.
• Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
• Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Tritt der Verbraucher nach § 5e vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen und ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
9 Allgemein- und Schlussbestimmungen
9.1 Involvierung Dritter
Auf Seiten des Kunden kann ein Dritter nur mit schriftlicher Einwilligung von MITON in den Vertrag eintreten. Der Kunde darf Einrichtungen einem Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung von MITON zur ständigen Mitbenutzung oder zur vorübergehenden Alleinbenutzung überlassen. MITON ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
9.2 Fristverlängerung
Leistungsfristen für MITON verlängern sich angemessen bei Streik, Aussperrung, höherer Gewalt und/oder Ereignissen, die von MITON nicht beeinflusst werden können. Beim Verbrauchergeschäft hat der Kunde in diesem Fall ein Rücktrittsrecht.
9.3 Schriftformgebot
Alle, dieses Vertragsverhältnis betreffenden Nebenabreden, Mitteilungen und Erklärungen sind gegenüber Unternehmern nur gültig, wenn sie schriftlich oder per E-Mail erfolgen, wobei von diesem Formerfordernis auch nur in Schriftform abgegangen werden kann. Es gilt österreichisches Recht. Nicht anzuwenden sind jedoch die nichtzwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und die Bestimmung des UN-Kaufrechts.
9.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht für Wien. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.
9.5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder unzulässig sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unzulässige oder unwirksame Bestimmung gilt, außer gegenüber Verbrauchern, durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder unzulässigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt im Falle von Lücken.
9.6 Bekanntgabe von Namens- oder Adressänderungen; Zugang elektronischer Erklärungen
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift MITON umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt wurden. Wünscht der Kunde im Fall von Namensänderungen, die nicht rechtzeitig bekanntgegeben wurden, die Austellung einer neuen Rechnung, wird MITON diesem Wunsch nach Möglichkeit entsprechen; dies hindert jedoch keinesfalls die Fälligkeit der ursprünglichen Rechnung. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene e-mail Adresse gesendet wurden; bei Verbrauchern gilt sie erst dann als zugegangen (§ 12 ECG), wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden kann.
9.7 Keine normative oder interpretative Bedeutung von Überschriften
Überschriften in diesen AGB dienen lediglich der Übersichtlichkeit und interpretieren, begrenzen oder beschränken die jeweiligen Bestimmungen nicht.
9.8 Europäische Notrufnummer
Auf die einheitliche Europäische Notrufnummer 112 wird hingewiesen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
Michaela Thailer KG (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Michaela Thailer KG
für Rechenzentrum- sowie Netzwerk- und Applikationsdienstleistungen
Stand: Jänner 2022
Download: AGB_IT_MichaelaThailerKG_V1.0.pdf
1. Gegenstand
Sämtlichen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Rechenzentrumsleistungen, Miete von Standardsoftware, dem Betrieb von EDV- oder Telekommunikations-Netzwerken, sowie den damit verbundenen Dienstleistungen durch Michaela Thailer KG liegen im kaufmännischen Geschäftsverkehr ausschließlich diese Bedingungen zugrunde.
1.2 Darüber hinausgehende Leistungen, wie z.B. Kauf/Miete von Hardware, Entwicklung von Software, Betreuung von EDV-Systemen beim Kunden und ähnliches sind gesondert zu vereinbaren.
1.3 Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von Michaela Thailer KG erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Michaela Thailer KG. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, auch wenn diese Angebotsaufforderungen, Bestellungen, Annahmeerklärungen usw. beigefügt sind und diesen von Michaela Thailer KG nicht widersprochen wird, nicht Vertragsinhalt.
1.5 Voraussetzung für die Erbringung der jeweiligen Lieferungen und Leistungen ist der Abschluss eines wirksamen schriftlichen Vertrags durch den Kunden und Michaela Thailer KG.
2. Angebote
2.1 Alle Angebote von Michaela Thailer KG sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung von Michaela Thailer KG verbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich Michaela Thailer KG auch nach der Annahme des Angebots durch den Kunden vor.
2.2 Der Kunde wird das ihm überlassene Angebot weder als Ganzes noch in Teilen, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Michaela Thailer KG Dritten zugänglich machen.
3. Zurverfügungstellung von Software
3.1 Soweit die Zurverfügungstellung von Software durch Michaela Thailer KG vereinbart wird, erhält der Kunde an der Software und der dazugehörigen Dokumentation ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizensierbares Nutzungsrecht auf den Rechenzentrumssystemen von Michaela Thailer KG zum eigenen, internen Gebrauch.
3.2 Alle Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei Michaela Thailer KG bzw. beim jeweiligen Hersteller, eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.
3.3 Der Kunde darf kein Reverse Engineering, keine Disassemblierung und keine Dekompilierung der Software durchführen oder durch Dritte durchführen lassen.
3.4 Der Kunde stellt sicher, dass ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Michaela Thailer KG die Lieferungen und Leistungen und die zu diesen gehörenden Unterlagen Dritten nicht bekannt werden, auch nicht in einer bearbeiteten Fassung.
3.5 Verstößt der Kunde gegen diese Nutzungsbestimmungen, ist es Michaela Thailer KG gestattet, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen. In diesem Fall ist Michaela Thailer KG berechtigt den Vertrag zu beenden. Bis dahin entstandene Kosten werden von Michaela Thailer KG in Rechnung gestellt.
3.6 Die Entwicklung von Software für den Auftraggeber ist gesondert zu vereinbaren.
3.7 Vom Kunden beigestellte Software muss von Michaela Thailer KG getestet und zum Einsatz in seinem Rechenzentrum freigegeben werden. Hat Michaela Thailer KG begründete Bedenken gegen die Software, hat sie das Recht, Verbesserung zu verlangen. Wird diese vom Kunden nicht durchgeführt, so hat Michaela Thailer KG das Recht, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären und den Ersatz der bereits geleisteten Aufwendungen zu fordern.
4. Dienstleistungen
4.1 Michaela Thailer KG übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Die Verrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und wird zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Michaela Thailer KG verrechnet.
4.2 Der Leistungsumfang ist für Michaela Thailer KG nur dann verbindlich, wenn dieser schriftlich zwischen dem Kunden und Michaela Thailer KG festgelegt worden ist.
4.3 Michaela Thailer KG wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.
4.4 Soweit Michaela Thailer KG Leistungen in den Räumen des Kunden erbringt, ist allein Michaela Thailer KG gegenüber den eigenen Mitarbeitern weisungsberechtigt.
5. Datenumgang (Rechenzentrumsbetrieb)
5.1 Das Verfügungsrecht über Daten liegt grundsätzlich beim Kunden. Die Übertragung bestimmter Nutzungsrechte an bestimmten Daten muss durch schriftliche Vereinbarung an Michaela Thailer KG übertragen werden. Diesbezüglich ist der Kunde berechtigt, sofern im Einzelfall nicht gegenteiliges vereinbart wurde, durch jederzeitigen Widerruf eine weitere Verwendung der Daten zu verhindern.
5.2 Sämtliche eventuell vom Kunden gelieferten Materialien wie Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Programme müssen in einem einwandfreien technischen Zustand sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Michaela Thailer KG alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Michaela Thailer KG von allen Ansprüchen Dritter frei.
5.3 Michaela Thailer KG ist nicht verpflichtet, übergebene Materialien auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc.) zu prüfen.
5.4 Die Aufbewahrungspflicht der Michaela Thailer KG für Originalbelege und sonstige Unterlagen dauert 60 Tage nach Abschluss der Arbeiten, für gespeicherte Daten 60 Tage nach Vertragsende, falls vom Kunden keine schriftliche Anweisung über Ankauf, Rücksendung oder Lagerung zu den bei Michaela Thailer KG gültigen Sätzen erfolgt. Sicherungskopien der Datenbestände werden entsprechend dem technischen Sicherheitskonzept erstellt.
6. Datenschutz, Datensicherheit
6.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 in der jeweils gültigen Fassung.
6.2 Michaela Thailer KG wird alle zur Sicherheit der Daten in seinem Betriebsbereich notwendigen Vorkehrungen treffen. Da Michaela Thailer KG während der Datennutzung keine Kontrolle über die Benützung der Datenverarbeitungsanlage, der Datenstation, der Modems und Postleitungen des Kunden hat, kann er aus diesen spezifizierten Gründen keine Gewähr für die Richtigkeit der einzelnen Ergebnisse und für die Sicherheit der Kundendaten übernehmen.
7. Systemverfügbarkeit
7.1 Als Servicezeiten im Rechenzentrum gilt MO-DO 09.00 bis 17.00 Uhr und Fr 09:00 bis 15:00 (ausgenommen Feiertage), sofern nicht andere Servicezeiten vereinbart werden.
7.2 Michaela Thailer KG ist bemüht, die Qualität der Leistungen möglichst hoch zu halten. Verbindliche Zusagen betreffend Antwortzeiten oder Systemverfügbarkeit können jedoch Auswirkungen auf die einzusetzenden Ressourcen sowie die nötigen technischen und personellen Vorkehrungen haben und bedürfen daher besonderer Vereinbarung. Verlängerungen der Antwortzeiten oder Systemausfälle, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereichs von Michaela Thailer KG haben, sind in keinem Fall von Michaela Thailer KG zu vertreten.
7.3 Im Falle von Störungen (z.B. deutliche Verlängerung der Antwortzeiten oder Systemausfälle) hat der Kunde dies unverzüglich Michaela Thailer KG mitzuteilen und dabei die aufgetretene Störung möglichst genau zu beschreiben. Michaela Thailer KG wird noch am selben Tag des Eingangs der Störungsmeldung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag mit den Instandsetzungsarbeiten beginnen und diese zügig fortsetzen, um einen zufriedenstellenden Betrieb sicherzustellen. Nicht unter diese Instandsetzungsarbeiten fallen Störungen, die durch eine nicht ordnungsmäßige Benutzung der Hardware (z. B. Nichtbeachtung des betreffenden Benutzerhandbuchs), Änderungen der Hardware durch den Kunden oder von diesem eingeschaltete Dritte oder durch sonstige vom Kunden oder sonstigen Dritten zu vertretende Umstände verursacht werden.
8. Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für Michaela Thailer KG unentgeltlich erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Pflichten des Kunden.
8.2 Der Kunde gewährt den Michaela Thailer KG Mitarbeitern bei deren Arbeiten im Betrieb des Kunden jede erforderliche Unterstützung. Zu dieser Unterstützung zählt u.a., dass der Kunde- sicherstellt, dass ein qualifizierter Mitarbeiter am Erfüllungsort unterstützend zur Verfügung steht- dafür sorgt, dass den von Michaela Thailer KG eingesetzten Mitarbeitern zu der vereinbarten Zeit freier Zugang zu der Hardware gewährt wird- zugunsten der Michaela Thailer KG Mitarbeiter dafür sorgt, dass seine Beistellungen die Arbeitsschutzvorschriften erfüllen,- den Michaela Thailer KG Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgt- den Michaela Thailer KG Mitarbeitern, soweit diese zur Vertragserfüllung im Betrieb des Kunden tätig sein müssen, ausreichende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschließlich Arbeitsmittel zu Verfügung stellt.
8.3 Datenträger, die der Kunde zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Kunde Michaela Thailer KG alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt Michaela Thailer KG von allen Ansprüchen Dritter frei.
8.4 Von allen Michaela Thailer KG übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Kunde Kopien, auf die Michaela Thailer KG jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist Michaela Thailer KG berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Kunden sendet Michaela Thailer KG die Unterlagen innerhalb der vereinbarten Aufbewahrungsdauer zurück.
8.5 Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Kunden ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.
8.6 Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand) vom Kunden zu tragen.
9. Vergütung, Fälligkeit, Vertragsdauer
9.1 Michaela Thailer KG ist berechtigt, die Vergütung zu Beginn eines Kalenderjahrs entsprechend den ab diesem Zeitpunkt allgemein von Michaela Thailer KG geforderten Servicepauschalen anzupassen. Michaela Thailer KG teilt dem Kunden eine etwaige Änderung der Vergütung zwei (2) Monate vorher schriftlich mit. Bei einer Erhöhung der Pauschalvergütung um mehr als 5 % innerhalb von 12 Monaten seit der letzten Anpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat zum Ende des Monats vor Inkrafttreten der Vergütungsanpassung zu kündigen. Dieses Kündigungsrecht gilt nicht im Fall einer nur auf externen Faktoren beruhenden Preiserhöhung.
9.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit sieben Prozent (7%) über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung geltenden Basissatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.
9.3 Sofern nichts anderes vereinbart, können beide Vertragsparteien diesen Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist (bezogen auf den Postaufgabestempel), frühestens jedoch nach drei Monaten, kündigen. Die Kündigung hat per Einschreiben zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist und des Schriftformerfordernisses reicht die Absendung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
10. Vertragsbeendigung
Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten des Auftraggebers in einer für die Einspielung auf einer neuen EDV-geeigneten Fassung und auf Wunsch des Auftraggebers auch ausgedruckt sowie sämtliche Unterlagen und Materialien des Auftraggebers herausgeben. Die Verrechnung erfolgt nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen von Michaela Thailer KG. Im Anschluss daran wird der Auftragnehmer die Daten löschen. Sämtliche Unterlagen, Software, Quellcode und Objektcode, die individuell für den Auftraggeber bearbeitet, geändert oder hergestellt wurden, wird der Auftragnehmer bei Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, unaufgefordert dem Auftraggeber zurückgeben, sofern dies nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Unabhängig vom Grund der Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber zum Zwecke einer ordnungsgemäßen Rückübertragung der Informationsfunktion zusammenarbeiten.
11. Gewährleistung
11.1 Michaela Thailer KG wird die übernommenen Lieferungen und Leistungen entsprechend den vertraglichen Regelungen und unter Berücksichtigung des allgemeinen Stands der Technik durchführen.
11.2 Weist eine Lieferung oder Leistung von Michaela Thailer KG einen Mangel auf, kann der Kunde nach Wahl von Michaela Thailer KG Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verlangen, wobei ausgetauschte Teile in das Eigentum von Michaela Thailer KG übergehen. Hat der Kunde Michaela Thailer KG nach einer ersten Aufforderung ergebnislos eine angemessene Nachfrist gesetzt oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen wegen desselben Mangels fehl, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Herabsetzung der Vergütung oder im Falle wesentlicher Mängel die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche (z.B. jene aus Irrtum und ähnliches) können nicht geltend gemacht werden.
11.3 Beruht ein Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Lieferung oder Leistung eines Zulieferers, beschränkt sich die Gewährleistung von Michaela Thailer KG zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche, die Michaela Thailer KG gegen den Zulieferer zustehen. Sofern der Zulieferer die Gewährleistung verweigert oder für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen Gründen zur Gewährleistung nicht in der Lage ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach Maßgabe der Bestimmung 9.2 gegen Michaela Thailer KG. Die Gewährleistungsfrist ist für die Dauer der Inanspruchnahme des Zulieferers gehemmt.
11.4 Michaela Thailer KG kann die Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung verweigern, bis der Kunde die vereinbarte Vergütung, abzüglich eines Teils, der der wirtschaftlichen Bedeutung des Mangels entspricht, an Michaela Thailer KG bezahlt hat.
11.5 Mängelrügen sind mit einer nachvollziehbaren Schilderung der Fehlersymptome schriftlich und, soweit möglich, unter Übergabe anzufertigender schriftlicher Aufzeichnungen, Hardkopien oder sonstiger die Mängel veranschaulichender Unterlagen zu vermitteln.
11.6 Ansprüche des Kunden auf Nachbesserung und Gewährleistung entfallen insbesondere, wenn der Kunde einen Mangel nicht unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich bei Michaela Thailer KG rügt. Wenn ein Mangel auf fehlerhaften oder unvollständigen Angaben oder mangelhafter Mitwirkung des Kunden beruht.- Wenn nach dem Funktionstest Änderungen der Hard- und Softwarekonfiguration vorgenommen werden.- Für Schäden, Fehler oder Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, sofern diese nicht Michaela Thailer KG selbst zuzurechnen ist.- Für Programme, die durch den Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert wurden. Beseitigt Michaela Thailer KG auf Wunsch des Kunden einen solchen Mangel, kann Michaela Thailer KG hierfür eine angemessene Vergütung verlangen.
11.7 Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten.
11.8 Besondere Gewährleistungsbestimmungen für Rechenzentrumleistungen:
11.8.1 Beanstandungen sind vom Kunden unverzüglich innerhalb der folgenden Fristen schriftlich mitzuteilen:
11.8.1.1 bei täglichen Arbeiten und solchen, die innerhalb einer Woche und an verschiedenen Arbeitstagen durchgeführt werden, vor der nächsten Verarbeitung;
11.8.1.2 bei wöchentlichen oder dekadischen Arbeiten innerhalb von drei Arbeitstagen;
11.8.1.3 in anderen Fällen innerhalb von zehn Arbeitstagen.
11.8.2 Die Pflicht zur Nachbesserung entfällt, wenn der Kunde in Leistungen von Michaela Thailer KG eingegriffen hat. Im Falle einer Beanstandung von Mängeln muss der Kunde der Michaela Thailer KG Gelegenheit geben, die Ursachen der Beanstandungen zu untersuchen. Ergibt die Untersuchung, dass der Fehler nicht von Michaela Thailer KG zu vertreten ist, sind die Kosten der Untersuchung vom Kunden zu tragen.
12. Haftung für sonstige Schäden
12.1 Für Schäden haftet Michaela Thailer KG wie folgt:
12.1.1 Michaela Thailer KG haftet für Schäden, die von ihr nachweislich durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung verursacht wurden, entsprechend den gesetzlichen Bedingungen.
12.1.2 Der Nachweis einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung obliegt dem Kunden.
12.1.3 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
12.2 Soweit die Haftung nach diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe von Michaela Thailer KG, der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von Michaela Thailer KG.
12.3 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines (1) Jahres ab Durchführung der nicht vertragsmäßigen Leistung.
13. Aufrechnung
13.1 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von Michaela Thailer KG aufrechnen.
14. Übertragung von Rechten und Pflichten
14.1 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger, schriftlicher Genehmigung auf Dritte übertragen.
15. Änderungen und Ergänzungen
15.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags können nur schriftlich vereinbart werden.
15.2 Ein Bestätigungsschreiben einer mündlichen Vereinbarung ist nur wirksam, wenn dieses von der empfangenen Vertragspartei schriftlich gegenbestätigt wird.
16. Abwerbung
16.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Abwerbung von Mitarbeitern von Michaela Thailer KG zu unterlassen. Für jede Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in der Höhe von EURO 55.000,– pro abgeworbener Person vereinbart. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz bleibt hiervon unberührt.
17. Beendigung des Vertrags
17.1 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag zu beenden, wenn der jeweils andere Vertragspartner gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt und dieser Verstoß auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht behoben wird.
17.2 Michaela Thailer KG ist weiters zur Beendigung des Vertrags berechtigt, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögen abgelehnt wird.
17.3 Die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen von Michaela Thailer KG sind zu bezahlen.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
18.1 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
18.2 Als Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.
19. Unwirksamkeit von Bestimmungen, Lücke im Vertrag
19.1 Sollten Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.
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